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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 01.01.2009
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Carl Schnürle e.K. Werbetechnik gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung und unabhängig vom gewählten Bestellweg (Telefon, Fax, Mail und Webshop). Der Besteller erkennt dies mit Erteilung eines Auftrags oder der Entgegennahme der Lieferung an. Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Besteller und Carl Schnürle e.K. Werbetechnik.
Die Geltung abweichender oder ergänzender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn Carl Schnürle e.K. Werbetechnik diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Auftragserteilungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen berühren die Geschäftsbedingungen des Bestellers mit Carl Schnürle e.K. Werbetechnik nicht.
Abweichende Vereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Diese Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für alle Arten von Geschäften, einschließlich der Bestellungen über die Web-
§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Alle Katalog-
Ein Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder aber entsprechende e-
Carl Schnürle e.K. Werbetechnik ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Bestellers – abzulehnen.
Carl Schnürle e.K. Werbetechnik behält sich Warenverfügbarkeit, Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklungen, Modellwechsel und etwaige Druck-
§ 3 Liefer-
Es gelten die im Katalog bzw. den Webshops angegebenen Liefer-
Für vereinbarte Fristen gilt § 187 BGB. Bei später erteilten Zusatz-
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik liegende und von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden Carl Schnürle e.K. Werbetechnik für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik, wenn sie bei Zulieferern oder deren Zulieferbetrieben eintreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verzögern sich Lieferungen von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn Carl Schnürle e.K. Werbetechnik die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.
§ 4 Preisgestaltung
Es gelten jeweils die für das laufende Geschäftsjahr aktuellen und dem Jahreskatalog bzw. den Webshops zu entnehmenden Preise. Preisänderungen während der Kataloglaufzeit (auch zu Gunsten des Bestellers) sind vorbehalten. Es gelten daher ausschließlich die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die angegebenen Preise ab Werk ausschließlich Portokosten, Verpackung und etwaiger Zölle und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Ferner beziehen sich die Preise auf die im Katalog abgedruckte Mengeneinheit. Preise für abweichende Mengeneinheiten bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik.
In den Abbildungen verwandtes Dekorationsmaterial ist im Preis nicht inbegriffen.
Bei Bestellungen unter netto Euro 25,-
§ 5 Mengenabweichungen
Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen (Schilder, Etiketten etc.) behält sich Carl Schnürle e.K. Werbetechnik ca. 10 % Mehr-
§ 6 Verpackungs-
Als Versand-
Besonders sperrige oder schwere Produkte werden in Einzelfällen gesondert berechnet. In solchen Fällen gelten die Versandkostenhinweise im Angebot oder in der Auftragsbestätigung.
§ 7 Verpackung und Transport
Alle Bestellungen werden dem Beförderer in einer sicheren Transportverpackung übergeben.
Sofern es für eine zügige Abwicklung sinnvoll ist, behält sich Carl Schnürle e.K. Werbetechnik Teillieferungen vor. Damit der Besteller so schnell wie möglich seine Ware erhält, gilt dies insbesondere für den Fall, dass Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, oder der Versand aus unterschiedlichen Produktions-
§ 8 Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Besteller selbst auf den Besteller über. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer (Paketdienst, Post oder Spediteur), spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
Mit der Mitteilung der Versandbereitschaft – spätestens jedoch drei Tage nach Abgang der entsprechenden Nachricht an den Besteller – geht die Gefahr des Untergangs auf den Besteller über. Hiervon ausgenommen ist vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto und kostenfrei zu bezahlen. Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn Carl Schnürle e.K. Werbetechnik über den Betrag verfügen kann. Für Montage-
Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist Carl Schnürle e.K. Werbetechnik berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist nicht möglich.
Carl Schnürle e.K. Werbetechnik behält sich die Verrechnung der von dem Besteller geleisteten Zahlungen vor. Es steht Carl Schnürle e.K. Werbetechnik insbesondere frei, geleistete Zahlungen auf ältere Forderungen zu verrechnen. Im Übrigen erfolgt die Verrechnung von geleisteten Zahlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 367 BGB.
Wird Carl Schnürle e.K. Werbetechnik nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, ist Carl Schnürle e.K. Werbetechnik berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann Carl Schnürle e.K. Werbetechnik von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt Carl Schnürle e.K. Werbetechnik unbenommen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Carl Schnürle e.K. Werbetechnik behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn Carl Schnürle e.K. Werbetechnik sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Carl Schnürle e.K. Werbetechnik ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere dann, wenn der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände („Vorbehaltsprodukte“) zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige das Eigentum von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik gefährdende Verfügungen zu treffen.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an Carl Schnürle e.K. Werbetechnik ab; Carl Schnürle e.K. Werbetechnik nimmt die Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Sollte der Besteller die Vorbehaltsware verarbeiten, so geschieht dies stets für Carl Schnürle e.K. Werbetechnik als Hersteller, allerdings ohne Verpflichtungen für Carl Schnürle e.K. Werbetechnik auszulösen. Geht das Eigentum von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik hierdurch unter, so geht ersatzweise das Miteigentum an Carl Schnürle e.K. Werbetechnik über.
§ 11 Gewährleistung, Mängelrüge und Schadenersatz
Auf alle angebotenen Produkte in diesem Katalog oder im Webshop leistet Carl Schnürle e.K. Werbetechnik für die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung für die Dauer von 24 Monaten ab Anlieferung Gewähr, nicht jedoch für Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller selbst oder durch Dritte. Sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Liefergegenstandes.
Carl Schnürle e.K. Werbetechnik gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Produktbeschreibende Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes in Prospekten, Katalogen, Webshops sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-
Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik gelieferten Ware beim Besteller.
Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge bessert Carl Schnürle e.K. Werbetechnik entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache oder eines Teils davon („Nacherfüllung“) nach.
Zur Leistung von Ersatzlieferungen ist Carl Schnürle e.K. Werbetechnik jedoch dann nicht verpflichtet, wenn der Besteller selbst Eingriffe in das Produkt vorgenommen hat, die die Wiederherstellung einer mangelfreien Sache erschweren. Schlägt diese Mängelbeseitigung innerhalb einer vom Besteller zu setzenden Frist fehl, kann eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
Bei jeder Mängelrüge steht Carl Schnürle e.K. Werbetechnik das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller Carl Schnürle e.K. Werbetechnik die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Carl Schnürle e.K. Werbetechnikn kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an Carl Schnürle e.K. Werbetechnik auf Kosten von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik zurücksendet. Vor einer von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik unverlangten Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik einzuholen.
Gewährleistungsansprüche gegen Carl Schnürle e.K. Werbetechnik stehen nur unmittelbar dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
Von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik ersetzte Liefergegenstände sind Carl Schnürle e.K. Werbetechnik auf Anfrage zurückzugewähren.
Liegt ein Transportschaden vor, muss der Besteller etwaige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Frachtführer geltend machen und Carl Schnürle e.K. Werbetechnik im gleichen Zuge hierüber in Kenntnis setzen.
§ 12 Schadenersatz
Schadenersatzansprüche gegen Carl Schnürle e.K. Werbetechnik können nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Nichteinhaltung einer ausdrücklich gewährten Garantie anerkannt werden. Außer bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen ist die Haftung von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 13 Rückgaberecht
Sollte der Besteller einen gelieferten Artikel nicht behalten wollen, muss er Carl Schnürle e.K. Werbetechnik dies innerhalb von 5 Tagen ab Anlieferung schriftlich unter Angabe von Gründen mitteilen. Carl Schnürle e.K. Werbetechnik veranlasst dann die Rücknahme und Stornierung der entsprechenden Rechnungspositionen mittels Gutschrift. Hierfür berechnen wir eine Retourengebühr des Warenwertes, zuzügl. Portokosten.
Dieses Rückgaberecht kann nur gewährt werden, wenn die Waren ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und in angemessener Zeit bei Carl Schnürle e.K. Werbetechnik eingehen. Gefahr und Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Bestellers.
Das Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffungen außerhalb des Katalogangebots, für auftragsbezogene Sonderanfertigungen und für Waren, für die Sonderpreise (z. B. Mengennachlass) gewährt wurden; ebenso nicht für Rettungszeichenleuchten.
§ 14 Rücktrittsrecht des Bestellers bei Unmöglichkeit und Lieferverzug
Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Carl Schnürle e.K. Werbetechnik die ganze Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Gleiches gilt im Falle des Unvermögens von Carl Schnürle e.K. Werbetechnik. Im Falle der Teilleistung kann der Besteller nur in dem Umfang vom Vertrag zurücktreten, in welchem Carl Schnürle e.K. Werbetechnik die Leistung unmöglich ist.
Befindet sich Carl Schnürle e.K. Werbetechnik in Verzug und ist die geschuldete Leistung trotz Nachfristsetzung und der Androhung der Nichtabnahme der Ware nicht erbracht, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
Im Übrigen sind – soweit gesetzlich zulässig – jedwede weitere Ersatzansprüche des Bestellers sowie Kündigungs-
§ 15 Gewerbliche Schutzrechte
Schreibt der Besteller durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie Carl Schnürle e.K. Werbetechnik die zu liefernden Produkte fertigen soll, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch Carl Schnürle e.K. Werbetechnik die Rechte Dritter wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz-
§ 16 Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG – findet keine Anwendung. Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten im Sinne des Gesetzes entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Osnabrück.
§ 17 Speicherung und Verarbeitung von Daten
Carl Schnürle e.K. Werbetechnik speichert Kundendaten edv-
§ 18 Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch unter besonderer Berücksichtigung des § 310 BGB.
Viel Spass bei Ihrem Einkauf